Re: - Von Menschen-Monstern
menschenschen der gesetzlichen Anpassung an die gesellschaftlichen
> > Realitäten findet eine Relativierung der Straftat statt.
>
> Nein, das widerspricht meinem Ansatz nicht, weil nämlich Drogenkonsum
> illegitimerweise als Straftat definiert wird.
Illegitimerweise? Nein. (Ausser Du berufst Dich auf eine höhere
bestimmende Macht, wie z.B. Gott. Das wäre metaphysisch). Das
Gesetz muss der Verfassung genügen.
> Der Staat kann keinen
> Beweis führen, dass ein zwingender Zusammenhang zwischen der
> Verfügbarkeit von Drogen und sekundärer Kriminalität
Der Staat ist kein Wesen, kein fassbares Individuum. Du hast vorher
von Mechanismen geredet. Input -> Bewertungsfunktion -> Output
und das als hinreichendes Modell für Deine Behauptung genannt.
Nun soll diese Bewertung nicht mehr stattfinden können?
> für mich nicht die notwendige Voraussetzung, es als Straftat
Und wenn es aber in der Realität trotzdem so ist? (Die Regierung
ist demokratisch gewählt, es herrscht Gewaltenteilung).
> Ich sollte dann natürlich dazu sagen, dass ich als Straftaten nur
> solche sehe, die gegen die Grundrechte gerichtet sind(primär). Damit
Also nur bezüglich der Unversehrbarkeit des Menschen, des Eigentums
und der Freiheit der Rede?
> unterscheidet sich meine Definition der Straftat in großem Maße von
> der des Gesetzgebers, aber da Sie vorher auf das Beispiel der Tötung
> eingestiegen sind, sah ich keinen Bedarf, das genauer zu erklären.
Aha. Diese Einschränkung ist so kolossal, dass Du nur noch von einem
Spezialfall reden kannst. Das hättest Du so ausdrücken können.
Machen wir es anders herum: Soll ein Mensch, der in einer Schlägerei
einen anderen erschlägt (hätte genauso gut auch selber erschlagen
werden können, war aber nicht Notwehr), genauso bestraft werden,
wie der Raubmörder?
> Wenn der Staat im Übrigen so willkürlich einfach irgendwas zur
> Straftat erhebt,
In welchem Staat lebst Du? In meinem Staat kann niemand willkürlich
etwas zur Straftat erheben.
> dann weicht er seinerseits ebenfalls das System auf
Sollte es hingegen in einem Staate so sein, dann stimme ich Dir
prinzipiell zu.
> - man kann das ganz gut daran sehen, was heute alles mit “Prävention”
> - sozusagen Indirektheit - legitimiert werden soll.
Also steht doch eine Ideologie dahinter? Was sagt die Verfassung
dazu? Wenn Du auf die U.S.A. deutest, so fängt dort gerade
die Umsetzung z.B. des Homeland Security Act an, hat aber einen
schweren Stand vor den Gerichten, sich gegen die Grundrechte
durchzusetzen. Auch in den U.S.A. sind Richter keine Rechenschaft
schuldig. Ihr Urteil kann höchstens kassiert werden.
> Diese
> inflationären Aufweichungen wie präventive, ungerichtete Überwachung
> usw. sind als bedrohende Konsequenz grundangelegt in Dingen wie der
> Drogengesetzgebung.
Da gebe ich Dir Recht, sehe aber den Zusammenhang mit Deiner
Behauptung
nicht wirklich.