Re: Gegenbeispiel - Von Menschen-Monstern
> …
> Das schöne an der Falsifikation ist ja, dass ein Beispiel reicht, um
> eine These zu widerlegen, ein Beispiel (Schweiz):
Also Sie geben ein Gegenbeispiel an, “einen” Falsifizierungstest,
damit lässt sich etwas anfangen.
> -Drogenkonsum (ausser Alkohol, Tabak, Medikamte) ist verboten. Es
> steht so im Gesetzbuch.
>
> -Die Menschen rauchen aber Haschisch und kümmern sich nicht um das
> Verbot. Joints zu rauchen ist gesellschaftlich nun respektiert.
>
> -Das Gericht tut der gesellschaftlichen Entwicklung genüge und
> bestraft (obwohl der Gesetztestext eine viel härtere Strafte
> vorsehen würde) die Konsumenten nicht mehr.
>
> -Die Gesellschaft zieht in ihrer Politik nach und legalisiert den
> Konsum weicher Drogen (ist noch nicht so weit in der Schweiz)
>
> Zwischen der gesetzlichen Anpassung an die gesellschaftlichen
> Realitäten findet eine Relativierung der Straftat statt.
Nein, das widerspricht meinem Ansatz nicht, weil nämlich Drogenkonsum
illegitimerweise als Straftat definiert wird. Der Staat kann keinen
Beweis führen, dass ein zwingender Zusammenhang zwischen der
Verfügbarkeit von Drogen und sekundärer Kriminalität - die übrigens
für sich im Gesetz bereits geregelt ist - besteht. Also erfüllt das
für mich nicht die notwendige Voraussetzung, es als Straftat
einzuführen.
Ich sollte dann natürlich dazu sagen, dass ich als Straftaten nur
solche sehe, die gegen die Grundrechte gerichtet sind(primär). Damit
unterscheidet sich meine Definition der Straftat in großem Maße von
der des Gesetzgebers, aber da Sie vorher auf das Beispiel der Tötung
eingestiegen sind, sah ich keinen Bedarf, das genauer zu erklären.
Denn in dem von Ihnen zuvor gebrachten Beispiel bestand die
Möglichkeit der Relativierung nicht.
Wenn der Staat im Übrigen so willkürlich einfach irgendwas zur
Straftat erhebt, dann weicht er seinerseits ebenfalls das System auf
- man kann das ganz gut daran sehen, was heute alles mit “Prävention”
- sozusagen Indirektheit - legitimiert werden soll. Diese
inflationären Aufweichungen wie präventive, ungerichtete Überwachung
usw. sind als bedrohende Konsequenz grundangelegt in Dingen wie der
Drogengesetzgebung.
MFG/Z