Mit Recht unvereinbar… - Waffenforschung am Menschen
Nicht doch! Nur weil Deutschland vor 60 Jahren wieder einmal von
einem Österreicher in ein militärisches Abenteuer hineingezogen
wurde, heißt dies noch lange nicht, daß Akutversuche an Menschen
grundsätzlich abzulehnen seien.
Mal abgesehen von der Ethik, führen “Akutversuche” zur Aufweichung
des Sozialssystems - also der letzten Barriere, die beim Homo Sapiens
auf dem Weg zur totalen Selbstvernichtung steht.
Diese Diskussion um Verteidigungsforschung erinnert mich stark an die
Diskussion um den Einsatz von Folter - jeder macht es, nur man darf
nicht darüber reden. Alan Dershowitz hatte zu Recht darauf
hingewiesen, daß das Problem nicht die moralische Wertung von Folter
(oder Forschung) ist, sondern die fehlende rechtliche Regelung.
Folter wird nicht zu taktischen Zwecken eingesetzt - sie versagt,
weil dem Opfer die signifikanten Informationen entweder gar nicht
mitgeteilt wurden, oder präventiv nach der Gefangennahme die Taktik
geändert wurde - man könnte auch einen Würfel werfen. Und obwohl der
Täter für sich frei erfindet, dass Folter effizient sei, misshandelt
er in der Regel auch noch Menschen, die gar nicht am Geschehen
beteiligt sind. Sicherheitsverwahrung und -beobachtung ist also für
solche psychopathischen Straftäter wohl eher die Option.
Bei einer Abwägung der Rechtsgüter wird man in manchen Situationen
zwangsläufig die Durchführung von Humanexperimenten oder den Einsatz
von physischen Interrogationsmethoden befürworten. Gerade nach dem
11.09.01 sollten wir uns den Ratschlag von Alan Dershowitz zu Herzen
nehmen und schleunigst für eine klare rechtliche Regelung in diesen
Grauzonen sorgen. Vergleichbar der von Dershowitz vorgeschlagenen
gerichtlichen Folterverfügung könnte es dann auch ein gerichtliches
Verfahren zur Genehmigung von Humanexperimenten geben.
Sie haben das zentrale Rechtsgut gerade über Bord geworfen. Wenn sich
Recht nicht mehr am Sozialsystem orientiert, dann führt es sich ad
absurdum. Ein solches Rechtssystem verliert automatisch Legalität und
Legitimität, so werden Legislative, Iudikative und Exekutive zum
Terroristen. Und Rechtsgüter sind dann nicht mehr existent, sie
werden von Macht und Sicherung des Status abgelöst.
An Ihnen ist vor allem spannend, dass Sie kein Problem mit
terroristischen, feigen Prinzipien haben, aber offenbar eines mit
Terroristen. Nur, wodurch wollen Sie sich denn noch von denen
unterscheiden?